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Was zwischen dem Verein und uns gilt — vollständig, nach Abschnitten.
Fassung 1.0gültig seit 15.09.2026aktuelle Fassung aus pllaybook
Diese Bedingungen regeln den entgeltlichen Vertrag über pllaybook zwischen uns und dem Verein. Für die Benutzung durch einzelne Personen gelten die Nutzungsbedingungen; jene Personen sind nicht Vertragspartei.
Version
1.0· Stand 22.08.2026 Ab wann diese Fassung gilt, steht im Fassungs-Register und auf der Website — nicht hier: ein Datum im Text veraltet in dem Moment, in dem sich die Freigabe verschiebt. Für wen dieses Dokument gilt. Diese Bedingungen regeln den entgeltlichen Vertrag über Pllaybook zwischen der Improwe Systems GmbH und dem Verein. Für die Benutzung durch einzelne Personen — Mitglieder, Trainerinnen, Vorstände — gelten die Nutzungsbedingungen; jene Personen sind nicht Vertragspartei dieser AGB.
Hinweis für die Pflege dieses Textes. Die Abschnitte 4 bis 7 beschreiben Vorgänge, die im System tatsächlich so ablaufen (
features/platform-billing/). Ändert sich dort etwas, ändert sich dieser Text mit — im selben Commit.
1.1 Anbieterin ist die Improwe Systems GmbH (nachfolgend „Improwe Systems"). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
1.2 Kunde ist der Verein — auch ein nicht rechtsfähiger Verein — oder die sonstige Organisation, die Pllaybook bucht. Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Er richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Improwe Systems ihnen nicht gesondert widerspricht.
1.4 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt: individuelle Vereinbarung, dann diese AGB, dann der Auftragsverarbeitungsvertrag, dann die Nutzungsbedingungen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht der AVV diesen AGB vor.
2.1 Improwe Systems stellt Pllaybook als über das Internet nutzbare Software zur Verfügung (Software as a Service) und betreibt sie in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union.
2.2 Der Umfang ergibt sich aus der gebuchten Staffel, den freigeschalteten Modulen und der Leistungsbeschreibung auf pllaybook.de in der jeweils geltenden Fassung.
2.3 Improwe Systems entwickelt die Software fort. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich geschuldete Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Wegfall einer wesentlichen Funktion wird mindestens acht Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.
2.4 Keine Zahlungsdienstleistung. Pllaybook erzeugt SEPA-Dateien, die der Verein bei seiner Bank einreicht. Beiträge der Mitglieder und Zahlungen von Sponsoren fließen nicht über Improwe Systems. Improwe Systems ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG und führt keine fremden Gelder.
2.5 Keine Rechts-, Steuer- oder Buchführungsberatung. Die Software unterstützt bei Vereinsvorgängen; die Verantwortung für Beitragsordnung, Steuersphären, Gemeinnützigkeit und Meldungen an Verbände bleibt beim Verein.
3.1 Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn Improwe Systems die Buchung annimmt und den Verein freischaltet. Maßgeblich ist die Freigabe, nicht die Registrierung.
3.3 Vertretungsberechtigung. Die Person, die den Vertrag abschließt, sichert zu, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein. Dasselbe gilt für die Bestätigung des Auftragsverarbeitungsvertrags, die zur Einrichtung erforderlich ist.
3.4 Kostenlose Testzeit. Sofern eine Testzeit vereinbart ist, ist die Nutzung bis zu dem im System hinterlegten Enddatum unentgeltlich. Improwe Systems kann sie verlängern. Endet der Vertrag innerhalb der Testzeit, entsteht keine Vergütungspflicht.
4.1 Grundgebühr nach Staffel. Die Grundgebühr richtet sich nach der Zahl der Mitglieder im gebuchten Bereich. Die Staffeln und Preise ergeben sich aus der Preisliste in der jeweils geltenden Fassung.
4.2 Wer als Mitglied zählt. Maßgeblich ist derselbe Mitgliedsbegriff, den auch der Beitragslauf des Vereins verwendet — einschließlich vereinseigener Status-Codes. Externe zählen nicht: Gastspielerinnen einer Spielgemeinschaft und vereinsfremde Schiedsrichter stehen zwar im Kader, sind aber keine Mitglieder dieses Vereins.
4.3 Nachvollziehbarkeit der Zählung. Zu jeder Rechnung wird ein Prüfwert über die gezählten Mitgliedschaften gebildet. Damit lässt sich später belegen, dass es dieselben waren — ohne dass die Abrechnung personenbezogene Daten speichert.
4.4 Zusatzleistungen. Zusätzlich buchbare Leistungen — insbesondere „Website & Sponsoring" — werden gesondert ausgewiesen. Für einzelne Staffeln kann statt eines Listenpreises ein individuelles Angebot vorgesehen sein.
4.5 Sponsoren-Slots. Für aktive Sponsoren-Flächen fällt eine Slot-Gebühr nach Preisliste an. Sie wird beim Verein erhoben, nicht beim Sponsor. Was der Verein von seinen Sponsoren verlangt, entscheidet der Verein allein.
5.1 Wächst oder schrumpft der Verein über eine Staffelgrenze hinaus, gilt ab der nächsten Abrechnung die zutreffende Staffel. Eine laufende, bereits abgerechnete Periode bleibt unberührt.
5.2 Ein Wechsel in eine höhere Staffel wird vor der Rechnungsstellung angekündigt (Abschnitt 7.2) und ist damit vor dem Einzug erkennbar.
6.1 Laufzeit. Die Vertragsperiode beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit dem ersten Abrechnungsmonat — das ist der Monat nach dem Ende der Testzeit — und endet am Tag vor dem entsprechenden Datum der Folgeperiode.
6.2 Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Vor Beginn der Kündigungsfrist erhält der Verein einen Hinweis.
6.3 Kündigungsfrist. Die Kündigung ist zum Ende der Vertragsperiode möglich. Die Frist beträgt 30 Tage zum Ende der Vertragsperiode, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Form. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion im System genügt.
6.5 Wirkung. Mit Ablauf der Vertragsperiode enden die Zugänge. Zur Rückgabe und Löschung von Daten gilt Abschnitt 10.
6.6 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Improwe Systems insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen mit einem nicht unerheblichen Betrag oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.
7.1 Zahlweise. Die Vergütung wird jährlich im Voraus eingezogen, im Buchungsmonat des Vereins. Die Preise sind je Monat benannt; jährlich ist der Einzug, nicht die Preisangabe.
7.2 Vorabinformation. Vor jedem Einzug erhält der Verein die Rechnung sowie eine Vorabinformation mit Betrag und Einzugstermin, mindestens 14 Tage vorher.
7.3 SEPA-Lastschrift. Der Einzug erfolgt über ein vom Verein erteiltes SEPA-Firmenlastschrift- oder Basislastschriftmandat. Kosten einer vom Verein zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Verein.
7.4 Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
7.5 Rechnungen sind unveränderlich. Eine gestellte Rechnung wird festgeschrieben. Spätere Korrekturen — etwa rückwirkende Ein- oder Austritte — wirken auf die nächste Rechnung, nicht rückwirkend auf eine bereits gestellte.
7.6 Zahlungsverzug. Kommt der Verein in Verzug, mahnt Improwe Systems gestuft und mit Fristsetzung. Bleibt auch die letzte Frist erfolglos, können Zusatzmodule stillgelegt werden; der Kernzugang zu den Vereinsdaten bleibt erhalten. Eine Rechnung, die dem Verein nie zugegangen ist, wird nicht gemahnt.
7.7 Preisanpassung. Improwe Systems kann die Preise zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Die Anpassung wird mindestens acht Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Der Verein kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen, auch wenn die Frist nach 6.3 bereits abgelaufen ist.
7.8 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.1 Eigene Inhalte. Inhalte, die der Verein einstellt, bleiben sein Eigentum. Improwe Systems erhält daran nur die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte.
8.2 Verantwortung. Der Verein steht dafür ein, dass er die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für die von ihm eingestellten Inhalte hat — insbesondere bei Fotos, bei Angaben zu Minderjährigen und bei Gesundheitsangaben.
8.3 Rechtswidrige Inhalte. Improwe Systems kann Inhalte sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen. Der Verein wird darüber unterrichtet.
9.1 Improwe Systems erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.
9.2 Wartung. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt und angekündigt.
9.3 Fristgebundene Vorgänge. Der Verein verlässt sich bei fristgebundenen Vorgängen — einer Kündigung, einer Meldung, einem Einzug — nicht auf die letzte Minute. Die technischen Grenzen sind in den technischen und organisatorischen Maßnahmen offen benannt.
10.1 Rollen. Für die Daten, die der Verein in Pllaybook verarbeitet, ist der Verein Verantwortlicher und Improwe Systems Auftragsverarbeiter. Für die Konto- und Vertragsdaten ist Improwe Systems selbst Verantwortliche. Einzelheiten regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung.
10.2 Rückgabe und Löschung. Nach Vertragsende stellt Improwe Systems die Daten des Vereins innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format bereit und löscht sie 90 Tage nach Vertragsende. Die Spanne ist Absicht: Sie gibt dem Verein Zeit, den Export zu prüfen, bevor gelöscht wird.
10.3 Gesetzliche Aufbewahrung. Daten, die Improwe Systems gesetzlich aufbewahren muss — insbesondere Rechnungen —, bleiben davon unberührt und werden für andere Zwecke nicht mehr verarbeitet.
11.1 Improwe Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Improwe Systems nur bei Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.4 Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11.5 Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
12.1 Improwe Systems kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung der Leistung erforderlich ist und den Verein nicht unangemessen benachteiligt.
12.2 Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Improwe Systems, soweit der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
13.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
| Version | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | 22.08.2026 | Erstfassung. Pllaybook hatte bis dahin kein Dokument für den entgeltlichen Vertrag, obwohl die Preisseite und der Abrechnungslauf seit Längerem bestehen. Die Abschnitte 4 bis 7 sind gegen features/platform-billing/ geschrieben, nicht gegen eine Vorlage. |
Dieser Text wird bei jedem Aufruf aus pllaybook gelesen. Er ist die Fassung, der in der Anwendung zugestimmt wird — eine Abschrift auf dieser Seite gibt es bewusst nicht.